Update (29.08.2021) zum Schulbetrieb
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
im Folgenden möchten wir Sie auf die neusten Informationen aus dem Ministerium hinweisen:
3G-Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Mit der neuen, [...] Coronaschutzverordnung ist für das allgemeine öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen das bisherige Konzept zur Bekämpfung der aktuellen Corona-Pandemie grundlegend geändert worden.
[...] Die Teilhabe am öffentlichen Leben setzt daher grundsätzlich voraus, dass die betreffende Person entweder
geimpft, genesen oder getestet ist. Daraus folgt zunächst, dass
- Geimpfte und Genese (d.h. Immunisierte) keine Testung benötigen;
- für die Übrigen die Testung als Zugangsvoraussetzung eine erhebliche Bedeutung hat.
Dementsprechend wird durch die aktuelle Coronabetreuungsverordnung geregelt, dass der Präsenzunterricht nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden ist. [...]
Schulen sind auch im neuen Schuljahr nach § 3 Absatz 4 der Coronabetreuungsverordnung verpflichtet, den
Zugang zum Unterricht bei nicht immunisierten Schülerinnen und Schülern von der Testung abhängig zu machen. Dabei werden die regelmäßigen Testungen und Testzyklen wie im letzten Schuljahr beibehalten.
Für Schülerinnen und Schüler ist der Test unter Aufsicht in der Schule durchzuführen, sofern nicht ein negativer Bürgertest vorgelegt wird.
Gleiches gilt alle Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Teilnahme an unseren schulischen Veranstaltungen, wie z.B. Klasenpflegschaften. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis zu diesen Veranstaltungen mit.
[...]
Erforderliche Nachweise von Schülerinnen und Schülern bei 3G-Beschränkungen
Die Schule stellt nach wie vor jeder getesteten Person auf Wunsch für jede erfolgte (beaufsichtigte) Schultestung einen
Negativtestnachweis aus (§ 3 Absatz 4 Satz 4 Coronabetreuungsverordnung).
Allerdings gelten nach der aktuellen Coronaschutzverordnung (§ 2 Absatz 8 Satz 3) im öffentlichen Leben außerhalb der Schule „Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet“.
Daher benötigen nach § 4 Absatz 5 Coronaschutzverordnung Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bei 3G-Beschränkungen keinen Nachweis, sofern nicht im Zweifelsfall allein das Alter nachgewiesen werden muss. Sie benötigen also weder einen Negativtestnachweis der Schule oder einer anderen Teststelle noch eine Bescheinigung über den Schulbesuch. [...]
[...] Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren sieht § 4 Absatz 5 Coronaschutzverordnung seit dem 23. August 2021 deshalb die Vorlage einer „Bescheinigung der Schule“ vor. Diese Bescheinigung wird – wie bisher – nach § 3 Absatz 4 Coronabetreuungsverordnung erteilt, wenn sich die Schülerin oder der Schüler einem schulischen Selbsttest mit negativem Ergebnis unterzogen hat. Sie gilt für die Dauer von 48 Stunden ab Ausstellung als Nachweis. [...]
Durch das Ausstellen der Testbescheinigungen leisten die Schulen einen wichtigen Beitrag zur niedrigschwelligen Teilhabe unserer Schülerinnen und Schüler am öffentlichen Leben in der Pandemie. Ich bin sicher, dass der Nutzen des Verfahrens letztlich den Aufwand überwiegt.
Impfangebote für minderjährige Schülerinnen und Schüler
Mit der vorangegangenen SchulMail hatte ich Sie über die veränderte Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren informiert. In der Verantwortung der kommunalen Impfzentren wird dazu in Nordrhein-Westfalen ein proaktives Impfangebot für diese Altersgruppe organisiert.[...]
An den Bürener Schulen startet eine Impfaktion an zwei Sonntagen.
Alle Impfwilligen ab 12 Jahren können sich ohne Termin den wichtigen Corona-Schutz holen. Auch Erwachsene, die noch Impfbedarf haben, sind herzlich willkommen. Die Aktion startet am
Sonntag, 29. August, in der
Turnhalle des Liebfrauengymnasiums in der Lindenstraße 15, und wird am
Sonntag, 19. September, in der Gesamtschule Büren, Kleffnerstraße 4-6, fortgeführt. So kann durch die Teilnahme an den beiden Impfterminen der volle Impfschutz über diese Aktion erreicht werden. An beiden Tagen sind Impfwillige
im Zeitraum von 11:00 bis 16:00 Uhr willkommen. Parkplätze in fußläufiger Nähe sind vorhanden.
Update (24.08.2021) Einschulung unserer neuen Fünftklässler
Wir freuen uns auf unsere neuen 101 Fünftklässler! Einen Eindruck von der Einschulung erhalten Sie hier:
Einschulungsfeier
Update (24.08.2021) zum Busverkehr
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sollten Sie verunsichert sein, zu welchen Zeiten die Busse Ihrer Kinder fahren, schauen Sie bitte auf der Seite
www.fahr-mit.de
nach. Hier finden sie alle Busverbindungen online.
In der Regel fahren die Busse ab der Haltestelle "Büren - Schulzentrum", in Ausnahmefällen ab der Haltestelle "Büren - Alte Post".
Update (20.08.2021) zum Schulbetrieb
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, Sie hatten erholsame Ferien und starten gemeinsam mit uns gesund und zuversichtlich ins neue Schuljahr.
Damit wir einen möglichst reibungslosen Start haben können, bitten wir Sie inständig, die Vorgaben für Rückkehrer aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands zu beachten.
„Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands
Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.“ (Schulministerium NRW)
Testungen
Die Testungen in der Schule werden auch nach den Sommerferien fortgeführt. Wir werden die Schüler*innen am ersten Schultag (Mittwoch, 18.08.) und am Freitag (20.08.) testen und ab dem 23.08. wieder zweimal wöchentlich montags und mittwochs. Wir bitten Sie, Ihren Kindern einen Nachweis mitzugeben, sollte ihr Kind genesen oder geimpft sein. Diese Kinder und Jugendlichen unterliegen nicht der Testpflicht, können aber natürlich auch freiwillig auf Wunsch hin getestet werden.
Wir hoffen, dass im kommenden Schuljahr wieder etwas mehr Normalität eintritt und wir die Möglichkeit haben, in der Schule gemeinsam in Ruhe "lernen und leben" zu können.
Alle weiteren Informationen zum neuen Schuljahr erhalten Sie in den ersten Schultagen über Ihre Kinder.
Bei Rückfragen, Anregungen, aber auch Sorgen und Nöten, melden Sie sich gerne bei uns.
Herzliche Grüße
C. Rehmann
- Schulleiterin -
Update (16.08.2021) zum Schulbetrieb
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns, Ihre Kinder im neuen Schuljahr 2021/22 im Präsenzunterricht an der Gesamtschule Büren begrüßen zu dürfen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kinder auch weiterhin eine Maske im Schulgebäude tragen müssen.
Von Mittwoch, 18.08.2021 bis Freitag, 20.08.2021 findet für die Jahrgänge 5-10 Klassenlehrerunterricht statt.
Der Unterricht endet an diesen Tagen bereits um 12:35 Uhr.
Der Ganztagsbetrieb startet erst ab Montag, 23.08.2021.
Aufgrund der Einschulung unserer neuen Fünftklässler kann der Kiosk erst ab Donnerstag, 19.08.2021, wieder öffnen. Am 18.08.2021 kann kein Frühstück erworben werden.
Herzliche Grüße vom Team der Gesamtschule Büren
Update (10.08.2021) zur Einschulung der neuen Fünftklässler
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
nun ist es bald soweit und wir können Ihre Kinder an unserer Gesamtschule zur Einschulung begrüßen. Wir freuen uns sehr, Sie und Ihre Kinder endlich persönlich kennen lernen zu dürfen. Dies ist für Ihr Kind, aber sicherlich auch für Sie ein besonderes Ereignis, dem Sie freudig und gespannt entgegenblicken.
Das derzeitige Pandemiegeschehen erlaubt es uns, die Einschulungsfeier und den Gottesdienst mit jeweils zwei Klassen durchzuführen. Ihre Kinder dürfen
nur eine Begleitperson mitbringen.
Der
zeitliche Ablauf zur
Einschulung am 18.08.2021 ist folgendermaßen:
Klasse 5a und 5b:
- Beginn des
Gottesdienstes um 09:00 Uhr in der
Pfarrkirche St. Nikolaus (Königsstraße 20) in Büren
- Beginn der
Einschulungsfeier gegen 09:50 Uhr in der
Aula der Gesamtschule Büren
- Begrüßung der Kinder und Eltern in den Klassen gegen 10:30 Uhr
- Ende ca. 11:00 Uhr
Klasse 5c und 5d:
- Beginn des
Gottesdienstes um 11:00 Uhr in der
Pfarrkirche St. Nikolaus (Königsstraße 20) in Büren
- Beginn der Einschulungsfeier gegen 11:50 Uhr
in der
Aula der Gesamtschule Büren
- Begrüßung der Kinder und Eltern in den Klassen gegen 12:30 Uhr
- Ende ca. 13:00 Uhr
Der Einschulungstag soll für alle Beteiligten ein schöner Tag werden. Ziel ist, dass dieser Tag trotz der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie feierlich und möglichst unbeschwert verläuft.
Das bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten
Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind:
- das
Tragen von Masken,
- die
Einhaltung von Mindestabständen,
- die einfache
Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adressen usw.)
Um den Gesundheitsschutz für alle an der Einschulungsfeier Beteiligten zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind
unmittelbar vor dem ersten Schultag testen zu lassen. Dieser Test kann bei einem Testzentrum kostenlos („Bürgertest“) erfolgen, oder Sie führen bei Ihrem Kind einen Antigen-Selbsttest durch (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch
für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen) mit Ausnahme derer, mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.
Um den organisatorischen Ablauf des Tages zu erleichtern und um zügig mit den Einschulungsfeierlichkeiten beginnen zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie frühzeitig vor Ort sind und einen
Nachweis über ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung bereithalten.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Das Team der Gesamtschule Büren
Update (16.06.2021) Extra-Zeit zum Lernen / Lenrstandserhebungen Jg. 8
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Stadt Büren als Schulträger der Gesamtschule bietet das Förderprogramm "Extra-Zeit-zum-Lernen" an.
Zu diesem freiwilligen Förderprogramm können Sie Ihr Kind
bis zum 23.06.2021 anmelden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie in dem Elternbrief und dem Anmeldeformular unterhalb dieses Textes.
Des Weiteren werden die Lernstandserhebungen des Jg. 8 im kommenden Schuljahr nachgeholt. Informationen dazu erhalten Sie in dem angehängten Flyer.
Extra-Zeit-zum-Lernen
Anmeldeformular Extra-Zeit
Lernstandserhebung Jg. 8